Corona Update

01.09.21
Trotz steigender Inzidenzwerte gibt es derzeit noch keine weiteren Einschränkungen für den Sportgebetrieb. Wir informieren Sie umgehend, falls sich Änderungen ergeben.


14.06.21
Da die Inzidenzwerte im RBK und in NRW konstant unter 35 liegen, entfällt die Testpflicht im Sport. Duschen und Umkleiden sind wieder geöffnet. Es gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln und die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Zudem gilt auf dem gesamten Schulgelände und auf den Verkehrswegen in der Sporthalle die Maskenpflicht.


01.06.21
Liebe Mitglieder des TVB,

wie bereits angekündigt, kann unter bestimmten Bedingungen wieder Sport in Hallen stattfinden. Wir starten offiziell ab Montag, 07.06.2021. Da befinden wir uns dann nach den Inzidenzwerten in Stufe 1 und dürfen Kontaktsport und kontaktfreien Sport ohne Personenbeschränkung ausüben.

Für beide Möglichkeiten ist ein Negativtestnachweis und die sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit erforderlich. Ob Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre davon ausgeschlossen sind, wird noch geklärt.

Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
Auf dem gesamten Schulgelände und auf den Verkehrswegen in der Sporthalle gilt die Maskenpflicht.

Wir freuen uns, endlich alle wieder zu sehen.


Mit sportlichen Grüßen
TV Bensberg 1901 e.V.


Liebe Sportler, liebe Übungsleiter,

hier findet ihr die aktuellen Bestimmungen der CorSchVO und die für uns verbindliche Erläuterung des Landessportbundes:
Seit Montag, 8. März, ist folgende Corona-Schutzverordnung in Kraft,siehe Sie basiert auf den Beschlüssen der Bund-Länder Runde vom 3. März.

Nachfolgend die Erläuterungen des Landessportbundes, die mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt worden sind:

§ 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

A.Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

Personen allein Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)

B. Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Verantwortung für die die Regeleinhaltung Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

Training von Kadersportlern Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.

Innerhalb dieser Beschränkungen, versuchen wir aktuell erste Sportangebote wieder zu starten (Basketball auf Außenplätzen und Leichtathletik für Kinder bis 14 Jahre). Bitte schauen sie auf unsere Homepage, welche Sportarten angeboten werden. Die Mitglieder, von denen email Adressen vorliegen, werden wir informieren. Der Vorstand plant, den Mitgliedern, die uns in der Krise treu geblieben sind, eine Art Treuebonus zukommen zu lassen. Wie genau der Bonus aussehen wird, darüber werden wir sie in Kürze informieren.

Für alle Gruppierungen gilt: Als Vereinssport durchgeführte Angebote sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle möglich. Wir bitten die Übungsleiter und Trainer sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Informationen zu den in der CorSchVO angekündigten weiteren möglichen Schritten ab dem 22. März erfolgen, sobald uns diese zur Verfügung stehen.

Für den Vorstand
Christian Orth







Liebe TVB –Familie,

aufgrund des Beschlusses der Politik müssen alle unsere Sportangebote bis voraussichtlich 15.02.2021 weiter ruhen.

Ziel der Verordnung ist, die derzeitige Infektionsdynamik schnellstmöglich zu unterbrechen und soweit zu reduzieren, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt.

Hier sind auch wir als Sportler gefragt- nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die Krise meistern.

Natürlich ist es schwer zu verstehen, dass die Mitgliedsbeiträge weiter abgebucht werden, obwohl der Sportbetrieb ruht! Als Verein haben wir Verpflichtungen, die auch im Lockdown gezahlt werden müssen (von Gebäudeunterhaltung, Personal über Versicherungen bis zu Verbandsbeiträgen)

Zu den Mitgliedsbeiträgen lässt sich noch Folgendes sagen: sie sind für Vereine satzungsgemäß und damit rein rechtlich unabhängig vom Erbringen irgendeiner Leistung zu erheben. Auch ein Vorstand kann hier keine Änderungen vornehmen, ohne die Gemeinnützigkeit und damit den Fortbestand des Vereins zu gefährden. Eine Ausnahmeregelung hat der Gesetzgeber für Mitglieder geschaffen, die aufgrund der Corona Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Für sie darf der Beitrag reduziert oder gestundet werden. Hier ist ein Antrag an den Vorstand notwendig!

In einigen Sportarten bringen wir den Sport zu euch nach Hause. Schaut auf unsere Homepage, auf Facebook und Instagram- wir versuchen, das Angebot noch weiter auszubauen!

Bisher können wir in den Sportarten Judo, Rhönradturnen und Basketball unseren Mitgliedern online Mitmachprogramme anbieten, die gut besucht sind. Die Logins erhalten sie bei ihren Trainern und Übungsleitern.

Unter dem # trotzdemSPORT haben wir im Dezember für alle unsere Kinder von 3-9 Jahren Weihnachtstüten gepackt, die in der Geschäftsstelle zwischen den Feiertagen abgeholt werden konnten. Neben einigen Süßigkeiten sind darin auch Anregungen für spielerische Bewegung zuhause zu finden. Falls sie ihre Tüte noch nicht abholen konnten, können sie noch bis Mitte Februar in der Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten abgeholt werden!

Unsere Geschäftsstelle bleibt für Fragen und Anregungen für sie geöffnet. Sie erreichen Frau Voll persönlich unter der Telefonnummer 02204 56900 zu den Geschäftszeiten (Mo. 8-10Uhr / Di.8-11 Uhr/Do. 14-16 Uhr) oder über die email buero@tvbensberg.

Sobald die Hallen und Plätze wieder geöffnet sind, werden wir und unsere Übungsleiter mit frischem Schwung und Motivation für regelmäßige und qualifizierte Bewegung sorgen.

Wir hoffen, dass sie uns bis dahin und darüber hinaus die Treue halten, denn nur gemeinsam können wir die Krise meistern!

In diesem Sinne rufen wir ihnen zu: „Yes, we can!

Ihr TV Bensberg Team




Wichtige Informationen vom Landessportbund NRW:

Hier




Ideen-/Übungssammlung:

Hier




Auch in der Sport-Online-Kartei (SPOK) des LSB finden Sie schöne Bewegungsimpulse für jede Altersgruppe.

Hier